[ Auszug: (1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig
Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre
nach der S ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]